Beim Reisen mit Iryo dürfen Fahrgäste Folgendes mitbringen:
- Zwei große Gepäckstücke: Diese dürfen die Größe von 85x55x35 cm nicht überschreiten. Beispiele hierfür sind Koffer, Reisetaschen oder ähnliche Gegenstände.
- Ein kleines Handgepäckstück: Dazu kann eine Handtasche, eine Laptoptasche oder ein kleiner Rucksack gehören, dessen Maße 36x27x15 cm nicht überschreiten.
Für die Sicherheit und den Komfort aller Fahrgäste:
- Alle Gepäckstücke müssen in die vorgesehenen Aufbewahrungsbereiche passen, einschließlich der Gepäckablagen über den Sitzen oder der Gepäckfächer am Ende jedes Waggons.
- Gepäck darf Gänge, Türen oder Sitzbereiche nicht blockieren.
- Musikinstrumente: Instrumente sind als Teil Ihres Gepäcks erlaubt, wenn sie die Größenbeschränkungen erfüllen. Größere Instrumente wie Gitarren benötigen möglicherweise eine spezielle Handhabung.
- Sportausrüstung: Gegenstände wie Skier, Golfschläger oder Ähnliches müssen sicher in geeigneten Hüllen verpackt sein und die Größenbeschränkungen einhalten. Ein Gegenstand pro Fahrgast ist erlaubt.
- Kinderwagen: Zusammenklappbare Kinderwagen werden nicht auf das Gepäckkontingent angerechnet, müssen aber so verstaut werden, dass sie andere Fahrgäste nicht behindern.
- Verbotene Gegenstände: Gefährliche oder gefährdende Materialien, einschließlich entflammbarer Substanzen, scharfer Objekte und überdimensionaler Gegenstände, die nicht durch die Richtlinie abgedeckt sind, sind strengstens verboten.
Das Überschreiten des Gepäckfreibetrags kann zu zusätzlichen Gebühren oder Einschränkungen am Bahnhof oder an Bord führen. Bitte stellen Sie sicher, dass Ihre Gegenstände die erforderlichen Abmessungen und Gewichtsgrenzen erfüllen, um Verzögerungen oder Komplikationen zu vermeiden.
Verlorenes oder beschädigtes Gepäck:Im Falle von verlorenem oder beschädigtem Gepäck melden Sie das Problem bitte sofort dem Iryo-Personal oder besuchen Sie den Fundservice, der von ADIF an großen Bahnhöfen verwaltet wird.
Für weitere Informationen kontaktieren Sie uns bitte.